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   RG, 28.03.1924 - I 204/24   

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https://dejure.org/1924,557
RG, 28.03.1924 - I 204/24 (https://dejure.org/1924,557)
RG, Entscheidung vom 28.03.1924 - I 204/24 (https://dejure.org/1924,557)
RG, Entscheidung vom 28. März 1924 - I 204/24 (https://dejure.org/1924,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Darf hinsichtlich einer im Eröffnungsbeschluß nicht berücksichtigten selbständigen Straftat Verweisung an ein höheres Gericht (§ 270 StPO.) erfolgen? 2. Kann der Angeklagte auf den Mangel einer Anklageschrift und eines Eröffnungsbeschlusses wirksam verzichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 125
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Namentlich für die Gebote, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss zuzustellen (§§ 201, 215 StPO), ist anerkannt, dass das Unterlassen der Zustellung nicht ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis darstellt; ein solcher Verfahrensfehler berechtigt den Angeklagten lediglich, in der Hauptverhandlung die unterlassene Zustellung zu rügen und zur genügenden Vorbereitung seiner Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung zu beantragen (RGSt 55, 159; RGSt 58, 125 [127]; RG GA 35, 320; RG GA 36, 167; RG GA 46, 337; RG GA 69, 86; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106 [2108]; BGHSt 33, 183 [186] = NJW 1985, 1967 = StV 1985, 490 [491] = NStZ 1985, 563 = VRS 69, 140; OLG Köln 3. StrS NStZ 1984, 475 = VRS 67, 127; BGH NStZ 1982, 125; Tolksdorf a.a.O. § 201 Rdnr. 5 u. § 215 Rdnr. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 201 Rdnr. 9 u. § 215 Rdnr. 5).
  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
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  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung -

    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß auf die Geltendmachung des Mangels verzichtet worden ist (RGSt 58, 125, 127; BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 173/55 - Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 201 StPO Rdn. 39; Sax in KMR, 6. Aufl., § 201 StPO Anm. 9 c II).
  • BGH, 07.10.1975 - 5 StR 445/75

    Notwendigkeit der Aussetzung eines Verfahrens von Amts wegen bei Sprachhemmnissen

    Machten sie hiervon keinen Gebrauch, so zeigten sie, daß sie eine weitere Vorbereitung der Verteidigung nicht benötigten (RGSt 58, 125,128; BGH 3 StR 173/55 vom 8. Juni 1956; BGHSt 15, 40,45).
  • BGH, 06.12.1963 - 4 StR 436/63

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte kann daher jetzt den Mangel der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nicht mehr geltend machen (RGSt 58, 125, 128; BGHSt 15, 40, 44 [BGH 15.07.1960 - 4 StR 542/59]/45).
  • BGH, 07.03.1957 - 4 StR 503/56

    Rechtsmittel

    Die Frage eines Verzichts des Angeklagten auf die Einhaltung dieser Vorschriften (vgl RGSt 58, 125 [127]) konnte unerörtert bleiben, da das Urteil wegen eines anderen Verfahrensverstoßes aufgehoben werden muß.
  • BGH, 25.09.1962 - 5 StR 375/62

    Rechtsmittel

    Die Rüge kann der Revision schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil ausweislich der Sitzungsniederschrift in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, in der auch der Eröffnungsbeschluß vom 18. Mai 1961 verlesen worden ist, weder der Angeklagte noch der Verteidiger einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung und Nachholung der unterlassenen Mitteilung der Anklageschrift gestellt haben (vgl. RGSt 58, 125, 127/128).
  • BGH, 29.06.1954 - 2 StR 307/53

    Rechtsmittel

    Wenn der Verteidiger sich trotz Kenntnis des Mangels auf die Verhandlung einliess, konnte das Gericht davon ausgehen, dass er daraus keine Rechte mehr herleiten wollte (RGSt 24, 64; 58, 125).
  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 173/55

    Rechtsmittel

    In der Unterlassung dieses Antrages muß ein Verzicht auf die Geltendmachung des Mangels gesehen werden (RGSt 58, 125 [127, 128]), zumal er, wie sich aus seiner Vernehmung vor der Polizei und dem Amtsgericht in Ahrweiler (Bl 88, 89 d.A.) ergibt, den Inhalt der Anklage schon vor der Hauptverhandlung kannte.
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